Die Spekulationsfrist von grundsätzlich zehn Jahren (in diesem Zusammenhang wird oft fälschlicherweise von einer Spekulationssteuer im Sinne einer eigenen Steuer gesprochen) wurde abgeschafft. Daher unterliegen ab 1. April 2012 grundsätzlich sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuerpflicht.
Als Grundstücke gelten
♦ Grund und Boden,
♦ Gebäude und
♦ grundstücksgleiche Rechte (z.B. Baurechte).
Auch Eigentumswohnungen fallen unter den Grundstücksbegriff.
Die bisherige zehnjährige Spekulationsfrist hat aber noch insofern Bedeutung…weiterlesen