♦ Ausnahmen von der Immobilien-Ertragssteuer


Bei der Immo-ESt gibt es folgende Ausnahmen / Befreiungen:

♦ Hauptwohnsitzbefreiung

♦ Herstellerbefreiung

♦ Enteignungen

♦ Tauschvorgänge

Hauptwohnsitzbefreiung

Steuerfrei ist wie bisher die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz der Steuerpflichtigen/des Steuerpflichtigen handelt. Der Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) ist wie bisher das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung, in dem/der die Verkäuferin/der Verkäufer seit der Anschaffung und bis zur Veräußerung durchgehend für mindestens zwei Jahre gewohnt hat…weiterlesen