Erbrecht. Seit Mitte August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung. Das Erbrecht richtet sich dann nach dem gewöhnlichen Aufenthalt. Was aber nicht das Einzige ist, was für Verwirrung sorgt.
Wien. Gar nicht so wenige Österreicher, die etwas zu vererben haben, spielen mit dem Gedanken, ins Ausland zu übersiedeln. In die spanische Region Navarra zum Beispiel. Und das nicht nur wegen des sonnigen Klimas, sondern vor allem wegen des dort geltenden Erbrechts: In Navarra gibt es kein Pflichtteilsrecht. Und so mancher wäre den Zwang, bestimmten Angehörigen einen fixen Teil des Erbes hinterlassen zu müssen, gern los.
Bisher hätte eine Übersiedlung ins Ausland da gar nichts genützt, weil für österreichische Staatsbürger – unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthalt – österreichisches Erbrecht galt. Am 17. August 2015 trat jedoch die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft…weiterlesen