Infos und News


♦ Nebenkosten beim Wohnungs- und Grundstückskauf

Beim Immobilienerwerb in Österreich fallen Nebenkosten an, die von Fall zu Fall unterschiedlich hoch und unbedingt in die Überlegungen zum Erwerb und vor allem dessen Finanzierung einzubeziehen sind:

  • Maklerprovision
  • Grunderwerbsteuer
  • Grundbuchsgebühr
  • Anwalts- oder Notarskosten
  • Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften

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♦ Allgemeines zur Immobilien-Ertragssteuer

Die Spekulationsfrist von grundsätzlich zehn Jahren (in diesem Zusammenhang wird oft fälschlicherweise von einer Spekulationssteuer im Sinne einer eigenen Steuer gesprochen) wurde abgeschafft. Daher unterliegen ab 1. April 2012 grundsätzlich sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuerpflicht.

Als Grundstücke gelten

♦ Grund und Boden,

♦ Gebäude und

♦ grundstücksgleiche Rechte (z.B. Baurechte).

Auch Eigentumswohnungen fallen unter den Grundstücksbegriff.

Die bisherige zehnjährige Spekulationsfrist hat aber noch insofern Bedeutungweiterlesen


♦ Ausnahmen von der Immobilien-Ertragssteuer

Bei der Immo-ESt gibt es folgende Ausnahmen / Befreiungen:

♦ Hauptwohnsitzbefreiung

♦ Herstellerbefreiung

♦ Enteignungen

♦ Tauschvorgänge

Hauptwohnsitzbefreiung

Steuerfrei ist wie bisher die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz der Steuerpflichtigen/des Steuerpflichtigen handelt. Der Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) ist wie bisher das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung, in dem/der die Verkäuferin/der Verkäufer seit der Anschaffung und bis zur Veräußerung durchgehend für mindestens zwei Jahre gewohnt hat…weiterlesen


♦ Erbrecht: In Navarra lockt nicht nur die Sonne

Erbrecht. Seit Mitte August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung. Das Erbrecht richtet sich dann nach dem gewöhnlichen Aufenthalt. Was aber nicht das Einzige ist, was für Verwirrung sorgt.

Wien. Gar nicht so wenige Österreicher, die etwas zu vererben haben, spielen mit dem Gedanken, ins Ausland zu übersiedeln. In die spanische Region Navarra zum Beispiel. Und das nicht nur wegen des sonnigen Klimas, sondern vor allem wegen des dort geltenden Erbrechts: In Navarra gibt es kein Pflichtteilsrecht. Und so mancher wäre den Zwang, bestimmten Angehörigen einen fixen Teil des Erbes hinterlassen zu müssen, gern los.

Bisher hätte eine Übersiedlung ins Ausland da gar nichts genützt, weil für österreichische Staatsbürger – unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthalt – österreichisches Erbrecht galt. Am 17. August 2015 trat jedoch die EU-Erbrechtsverordnung in Kraftweiterlesen